
In Bulgarien ist vinetka für einen Anhänger zur Nutzung des republikanischen Straßennetzes obligatorisch, für Kraftfahrzeuge, die das gebührenpflichtige Straßennetz nutzen.Dabei handelt es sich vor allem um Pkw, Busse und Lkw. Anhänger und Wohnwagen sind per se keine Kraftfahrzeuge, sondern Anhängerladungen.Die Frage, ob ein Anhänger oder Wohnwagen für die Nutzung des Straßennetzes eine separate Vignette benötigt, verwirrt Besitzer oft.Die Antwort ist nicht eindeutig und hängt von der Kategorie des gezogenen Fahrzeugs und des Zugfahrzeugs ab.Das Verständnis dieser Regeln ist der Schlüssel zur Vermeidung von Bußgeldern und späteren Problemen.
Wann wird nur eine Vignette benötigt?
Grundsätzlich gilt: Die Vignette wird für das Kraftfahrzeug gezahlt, das den Anhänger zieht, nicht für den Anhänger selbst. Dies gilt zu Recht nicht für bestimmte Fälle.
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 3,5 Tonnen nicht überschreitet, ist in den meisten Fällen nur eine Vignette erforderlich – die des Zugfahrzeugs.Diese Vignette muss für die jeweilige Kategorie des Zugfahrzeugs gültig sein.
Zweitanhänger- oder Wohnwagenvignette – wann ist sie erforderlich?
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Bulgarien eine elektronische Vignettenpflicht für Wohnwagen und Anhänger, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen übersteigt.In diesem Fall ist eine zweite Vignette erforderlich, die speziell für den zu ziehenden Anhänger oder Wohnwagen gilt.Diese zweite Vignette gilt für die Kategorie B2.Die Kategorie B2 wurde speziell für Caravans eingeführt, die von Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden.Das Gesamtgewicht der gesamten Komposition übersteigt 3,5 Tonnen.

Mauterhebung und Reisen ins Ausland
Wenn der Anhänger über eine eigene Zulassung verfügt und das Gewicht des Aufbaus 3,5 Tonnen übersteigt, handelt es sich bereits um einen Schwerlastaufbau.Es ist notwendig, auf ein Mautsystem umzusteigen, nicht auf eine Vignette.In diesem Fall wird die Gebühr nach der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie gezahlt.Wenn der Wohnwagen als selbstgezogenes Fahrzeug genutzt wird und eine bestimmte Gewichtsgrenze überschreitet, fällt möglicherweise die Mautpflicht an.
Überprüfen Sie stets die Zulassungspapiere des Zugfahrzeugs und des Anhängers/Wohnwagens auf deren zulässige Höchstgewichte.Addieren Sie sie und wenn das Ergebnis über 3,5 Tonnen liegt, können Sie sich auf den Kauf einer Vignette der Kategorie B2 für Ihren Anhänger oder Wohnwagen vorbereiten.Dadurch ersparen Sie sich Bußgelder und sorgen für eine reibungslose Fahrt.
Die Vignettengebühr ist nicht zu entrichten, wenn der Wohnwagen oder Anhänger nicht in Bewegung ist, beispielsweise wenn er auf einem Ferien- oder Campingplatz geparkt ist.Für das Fahren auf Gemeindestraßen (3. und 4. Klasse) ist keine Vignette erforderlich.Bei Reisen ins Ausland können andere Regeln gelten.In einigen europäischen Ländern ist für Anhänger unabhängig vom Gewicht eine separate Vignette erforderlich, während in anderen Ländern ähnliche Regeln für bulgarische Anhänger gelten.
Die Überprüfung bei vinetka.bg liefert genaue Informationen über die Registrierung und die erforderlichen Dokumente.Dadurch werden Bußgelder und Ärger auf der Straße vermieden.