Neue Regeln für Bußgelder bei nicht entrichteten Vignetten und Mautgebühren

Нови правила за глобите при неплатени винетки и тол такси

Das Ministerium für regionale Entwicklung und öffentliche Arbeiten hat Änderungen zum Straßenverkehrsgesetz vorgeschlagen, die bereits zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurden.Ziel ist es, die Bußgelder gerechter zu gestalten, indem sie an den tatsächlichen Wert der geschuldeten Gebühr und die Schwere des Vergehens gekoppelt werden.

Die Änderungen wurden aufgrund einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs vorbereitet, der Unstimmigkeiten zwischen dem bulgarischen Sanktionssystem und europäischem Recht feststellte.

Für Pkw (bis 3,5 t)

  • Wenn das Auto ohne Vignette gefahren wird, sollte die Geldbuße dem doppelten Preis der Jahresvignette entsprechen – 194 BGN
  • Wenn der Fahrer die Vignette am Tag der Kontrolle bezahlt, beträgt die Strafe 49,59 €/97 BGN (so viel wie die Jahresvignette selbst).
  • Derzeit beträgt die Geldbuße 153,38 €/300 BGN, und innerhalb von 14 Tagen kann eine Entschädigungsgebühr von 35,79 €/70 BGN gezahlt werden.

Für LKW und Busse (über 3,5 t)

Um ein differenziertes System je nach Art des Verstoßes einzuführen:

  1. Keine Gebühr innerhalb des Tages bezahlt – eine Geldstrafe in Höhe des Fünffachen der fälligen Gebühr (zwischen 59,30/116 und 920,30/1800 /BGN für den Fahrer).
  2. Für einen anderen Straßenabschnitt wurde eine Mautgebühr erhoben – ein vierfaches Bußgeld (von 44,48/87 bis 766,94/1500 /BGN für den Fahrer).
  3. Falsch angegebene Daten und teilweise bezahlte Gebühr – Strafe in dreifacher Höhe (von 40,90/80 bis 664,68/1300 /BGN für den Fahrer).

Für Besitzer von Lastkraftwagen und Bussen (natürliche oder juristische Personen) werden die Strafen höher sein – bis zu 1.278,22 €/2.500 BGN für nicht bezahlte Mautgebühren.

Mit diesen Änderungen werden die Bußgelder klarer und verhältnismäßiger berechnet, wobei mildernde Umstände berücksichtigt werden – zum Beispiel die Möglichkeit, die Vignette sofort zu bezahlen und die Strafe zu reduzieren.